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   OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 3 UF 401/11   

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https://dejure.org/2017,54452
OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 3 UF 401/11 (https://dejure.org/2017,54452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2017 - 3 UF 401/11 (https://dejure.org/2017,54452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2017 - 3 UF 401/11 (https://dejure.org/2017,54452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Billigkeitsgründe bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht bei Scheidung im Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Billigkeitsgründe bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht bei Scheidung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Scheidung einer deutsch-portogiesischen Ehe in Portugal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs binationaler Ehepartner unbillig bei Erwerb von Versorgungsanwartschaften im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 184
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12

    Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 3 UF 401/11
    Vor allem sollen unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12).
  • BGH, 10.11.1999 - XII ZB 132/98

    Versorgungsausgleich zu Gunsten eines nichtdeutschen Berechtigten im Ausland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 3 UF 401/11
    Auf unterschiedliche Lebenshaltungskosten kann abgestellt werden, wenn die Ehegatten in verschiedenen Staaten leben (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.1999 - XII ZB 132/98).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 3 WF 132/12

    Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht bei ab dem 1.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 3 UF 401/11
    Auch hinsichtlich des Kostenrechts gilt Art. 111 FGG-RG, d.h. auch das ab 01.09.2009 geltende Kostenrecht ist auf das Verfahren anzuwenden, wenn neues Verfahrensrecht anzuwenden ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2013 - 3 WF 132/12; Schneider/Wolf/Fölsch - N. Schneider, Familiengerichtskostengesetz, 2. Auflage 2014, § 63 Rn. 53, 54).
  • OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 UF 19/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 3 UF 401/11
    Ein Absehen vom Versorgungsausgleich wegen Unbilligkeit hinsichtlich der inländischen Anrechte eines Ehegatten ist auch geboten, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte ausschließlich ausländische Anwartschaften erworben hat, bei denen anzunehmen ist, dass sie nicht wesentlich weniger werthaltig sind als die des ausgleichspflichtigen Ehegatten (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.05.2015 - 2 UF 19/15).
  • OLG München, 18.02.2021 - 12 UF 294/20

    Grundsätzlich keine Zurückverweisung in Ehe- und Verbundsachen - kein

    Es wäre daher in hohem Maße unbillig, die Anrechte der Antragsgegnerin bei der Bayerischen Ärzteversorgung bereits zum jetzigen Zeitpunkt, also mit Scheidung, zu Gunsten des Antragstellers auszugleichen und die Antragsgegnerin für ihre Teilhabe an den schweizerischen Anrechten auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu verweisen (vgl. Borth, Versorgungsausgleich, 6. Auflage, Kap. 3, Rn. 652; OLG Koblenz, FamRZ 2011, 1870, Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt, FamRZ 2018, 184, Rn. 20 ff.; BeckOGK/Fricke, Versorgungsausgleichsgesetz, § 19, Rn. 76; BGH, NJW 2018, 3247, Rn. 13).
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